Energieausweis für Gebäude
In einem Energieausweis wird die Effizienz eines Gebäudes erfasst und grafisch dargestellt. Die Anforderungen dafür sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Sie schreibt Energieausweise für bestimmte Gebäudearten vor und legt die Rahmenbedingungen zur Ermittlung der Kennwerte fest.
Man unterscheidet zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen.
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Zustand der Gebäudehülle und der Haus-technik sowie die genaue Gebäudetypologie berücksichtigt. Man erhält unter Annahme eines genormten Raumklimas einen genauen, vergleichbaren Energiekennwert.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die Berechnung im Verbrauchsausweis lediglich auf den Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist somit stark vom Nutzerverhalten abhängig und nicht mit anderen Gebäuden vergleichbar.
Ein Energieausweis muss in folgenden Fällen erstellt werden:
- Bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung eines Hauses/Wohnung
- Bei umfassender Sanierung mitsamt einer energetischen Gesamtbilanzierung nach der Energiesparverordnung (EnEV), z.B. bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
Eigentümer müssen bei der Vermietung bzw. dem Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis vorzeigen können. Darüber hinaus muss bei Vertragsabschlüssen eine Kopie ausgehändigt werden.
Wann benötige ich keinen Energieausweis?
- Bei vorhandener Selbstnutzung eines Hauses oder einer Wohnung
- Bei bestehendem Mietverhältnis
- Bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern Nutzfläche
- Bei Baudenkmälern
Die Kosten zur Erstellung eines Energieausweiseses trägt bei Mietwohnungen der Vermieter. In einem Haus mit Eigentumswohnungen kommt die Eigentümergemeinschaft dafür auf.
Zur Orientierung: Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis eines Einfamilienhauses liegen in etwa zwischen 300 bis 500 Euro. Es ist ratsam sich vor der Auftragsvergabe immer mehrere Angebote einzuholen.
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Um die Qualität bei Energieberatungen und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sicherzustellen, führen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) eine Liste mit den qualifizierten Experten für Energieberatungen und hocheffizien-te Sanierungen und Neubauten.
Die einheitliche Datenbank des Bundes soll es den Verbrauchern erleichtern, einen geeigneten Experten für Ihr Vorhaben zu finden.
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